Die Durchführung von Postzustellungsaufträgen zählt nach Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württtemberg nicht zu den sog. Post-Universaldienstleistungen und ist damit nicht nach europarechtlichen Vorgaben von der Umsatzsteuer befreit.
Vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg geklagt hatte der Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Holdingunternehmens, das …
Lesen


















