Wer eine ausländische Schwarzarbeiterkolonne beschäftigt, kann als Arbeitgeber für nicht abgeführte Einkommensteuer / Lohnsteuer haften, wie ein aktueller Fall des Finanzgerichts Düsseldorfs zeigt. Und das auch dann, wenn die Kolonne aufgrund einer eigenen Gewerbeanmeldung tätig wird.
In dem vom Finanzgericht …
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