Die bis einschließlich 1998 bestehenden steuergesetzlichen Regelungen zu den Jubiläumsrückstellungen nach dem EStG (§ 52 Abs. 6 Satz 1 und Satz 2 EStG) waren nach einem aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verfassungsgemäß.
Bis zum Inkrafttreten des Steuerreformgesetzes vom 25. Juli 1988 …
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