Umzugskosten sind immer dann als Werbungskosten steuerlich berücksichtigungsfähig, wenn der Umzug nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist, etwa wenn er seinen Grund im Wechsel des Arbeitsplatzes des Steuerpflichtigen hat oder der Steuerpflichtige näher an den Ort seiner beruflichen Tätigkeit zieht. Private …
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