Ausländische Betriebsstättenverluste dürfen im Rahmen der deutschen Steuerveranlagung nur ausnahmsweise berücksichtigt werden. Der Bundesfinanzhof hat nunmehr in zwei Urteilen darüber entschieden, wann ausländische Betriebsstättenverluste „final“ sind und deshalb im Inland abgezogen werden können.
Erwirtschaftet ein inländischer Steuerpflichtiger aus einer ausländischen …
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