Der Austausch eines alten Asbestdaches im Zuge der Montage einer sog. Auf-Dach-Fotovoltaikanlage bringt nach Ansicht des Hessischen Finanzgerichts zumindest keine Steuerersparnis. Kosten für die Erneuerung der Dacheindeckung können nach Ansicht des Hessischen Finanzgerichts auch dann nicht steuermindernd als Betriebsausgaben bei …
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