Vorsteuerabzug aus der Rechnung einer Briefkastenfirma

Die Angabe einer Anschrift, an der im Zeitpunkt der Rechnungsausstellung keinerlei geschäftliche Aktivitäten stattfinden, reicht als zutreffende Anschrift für eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung (grundsätzlich) nicht aus .

Gleichwohl kann nach den Umständen des Einzelfalls auch die Angabe eines „Briefkastensitzes“ …

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Die fehlerhafte Postzustellungsurkunde

Die (private) Zustellungsurkunde eines Postzustellers begründet gemäß § 182 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 418 Abs. 1 ZPO wie eine öffentliche Urkunde den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen.

Allerdings ist der Beweis der Unrichtigkeit der bezeugten Tatsachen zulässig …

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Neue Regelungen im Bereich der Gemeinnützigkeit

Der Deutsche Bundestag hat das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht in Teilbereichen neu geregelt werden. Das Gesetz wird im September abschließend im Bundesrat beraten. Stimmt auch der Bundesrat zu, …

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Maltesersteuer

Auch Malta wird zukünftig mit der deutschen Finanzverwaltung Auskünfte nach OECD-Standard austauschen. Ein entsprechendes Änderungsprotokoll zum geltenden Doppelbesteuerungs­abkommen mit Malta wurde am 4. September 2009 paraphiert.

Das Protokoll ermöglicht den deutschen und maltesischen Finanzbehörden zukünftig, den anderen Staat um Auskünfte …

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Step-down-Gelder

Bei der Vereinbarung eines Darlehens mit fallenden Zinssätzen (sog. Step-down-Gelder) ist kein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.

Gemäß § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 250 Abs. 1 Satz 1 HGB sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite nur …

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Die gemeinnützige kommunale Rettungsdienst-GmbH

Eine kommunale GmbH, die den Rettungsdienst bei medizinischen Notfällen durchführt, kann gemeinnützig und damit steuerbegünstigt sein:

Eine Eigengesellschaft (hier: GmbH) einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (hier: eines brandenburgischen Landkreises) kann nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG 2002 …

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Steueränderungen und Vertrauensschutz

Unter Vertrauensschutzgesichtspunkten bedarf der Normgeber einer besonderen Rechtfertigung, wenn er die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert .

Normen mit echter Rückwirkung, die nachträglich in einen abgeschlossenen Sachverhalt ändernd eingreifen („Rückbewirkung von Rechtsfolgen“), sind grundsätzlich …

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