Werden Wirtschaftsgüter zur Abgeltung eines rechtsgeschäftlich begründeten Anspruchs, mit dem bei fortbestehender Zugewinngemeinschaft der sich bis dahin ergebende Zugewinn ausgeglichen werden soll, übertragen, handelt es sich, wie der Bundesfinanzhof jetzt geurteilt hat, um einen (objektiv) unentgeltlichen Vorgang und um eine …
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