Bei der Beurkundung eines Grundstücksübertragungsvertrages hat der Notar die Vertragspartner auf die Verpflichtung zur Zahlung von Schenkungssteuer hinzuweisen. Unterlässt er einen solchen Hinweis, macht er sich schadensersatzpflichtig. Der Schaden bemisst sich nach der Höhe der angefallenen Schenkungssteuer
In einem jetzt …
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