Wird nahezu das gesamte Vermögen testamentarisch verteilt, ohne dass eine Erbeinsetzung vorliegt, handelt es sich dabei nach einem im Rahmen eines Erbschaftsteuerstreits ergangenen Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts um eine quotenbestimmende Teilungsanordnung und nicht um Vorausvermächtnisse.
Das Finanzgericht ist befugt, die …
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