Im Verhältnis von Anteilseigner und Kapitalgesellschaft gilt das sogenannte Halbeinkünfteverfahren (bzw. ab dem Veranlagungsjahr 2008 das Teileinkünfteverfahren): Um die Einnahmen des Anteilseigners nicht doppelt zu besteuern, wird deren Vorbelastung mit Körperschaftsteuer bei der Kapitalgesellschaft dadurch berücksichtigt, dass sie nur zur …
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