Vom Nießbraucher getragenen Erhaltungsaufwendungen i.S. des § 82b EStDV können nach dessen Tod nicht durch den Eigentümer geltend gemacht werden.
Ein interpersoneller Übergang der von der Nießbrauchberechtigten getragenen, aber nicht verbrauchten Erhaltungsaufwendungen i.S. von § 82b EStDV auf den Eigentümer …
Lesen

















