Im Rahmen der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen ist nicht entscheidend, ob die Werbungskostenüberschüsse auf persönlichen Neigungen oder privaten Motiven beruhen.
Nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 EStG …
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