Das halbstündige oder stundenweise Überlassen von Zimmern in einem „Stundenhotel“ ist keine Beherbergung i.S. von § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG.
Die Leistungen der Hotelbetreiberin sind nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei. Es liegt keine Beherbergung …
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