Veranstaltet ein gemeinnütziger, ein schwul/lesbisches Zentrum betreibender Verein Karnevalssitzungen („Rosa Sitzungen“, „Rosa Karneval“), so sind die Einnahmen aus diesen Karnevalsveranstaltungen dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, nicht dem steuerbegünstigten Zweckbetrieb zuzuordnen. Die streitbefangenen Karnevalsveranstaltungen stellen mithin einen (steuerschädlichen) Geschäftsbetrieb dar mit der …
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