Für Aufwendungen, die für den Erwerb der Privatpilotenlizenz (PPLA) getätigt werden, ist nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg kein Vorsteuerabzug möglich.
Der Vorsteuerabzug ist bereits deshalb nicht möglich, weil die ihm zugrunde liegenden Leistungen nach Überzeugung des Senats nicht für …
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