Der Verkauf von Wirtschaftsgütern, die der Erblasser für sein Unternehmen erworben hat, durch den Erben unterliegt der Umsatzsteuer, wie der Bundesfinanzhof jetzt entschied: Die Veräußerung eines zum Unternehmensvermögen des Erblassers gehörenden Gegenstandes durch den Gesamtrechtsnachfolger ist eine umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige …
Lesen


















