Der Bundesfinanzhof hat das bei der Umsatzsteuer für die öffentliche Hand bestehende Besteuerungsprivileg eingeschränkt: Die öffentliche Hand unterliegt der Umsatzsteuer, soweit sie zivilrechtlich tätig wird, so die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind im Gegensatz zu …
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