Nach der Anordnung in § 6 Abs. 1 der Verordnung über öffentliche Spielbanken 1938 -SpielbkV- war der „Spielbankunternehmer … für den Betrieb der Spielbank von den laufenden Steuern des Reichs, die vom Einkommen; vom Vermögen; und vom Umsatz erhoben werden, …
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