Außergewöhnliche Belastungen in der Pflegewohngemeinschaft

Aufwendungen für die krankheits, pflege- und behinderungsbedingte Unterbringung in einer dem jeweiligen Landesrecht unterliegenden Wohngemeinschaft sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.

In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall wohnte der schwerbehinderte (Grad der Behinderung 100) und pflegebedürftige (Pflegegrad 4))Kläger gemeinsam …

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Haushaltsnahe Dienstleistungen zur Pflege und Betreuung

Bei der Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen zur Pflege und Betreuung besteht kein Erfordernis der Personenidentität zwischen Steuerpflichtigem und gepflegter oder betreuter Person. Allerdings erfolgt keine Steuerermäßigung, wenn die Zahlung an das Sozialamt anstelle des Heimträgers erfolgt.

Im hier vom Finanzgericht Baden-Württemberg …

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Mietaufwendungen im Altersheim

Gem. § 33 Abs. 1 EStG sind die Kosten der Heimunterbringung, soweit sie die zumutbare Belastung (§ 33 Abs. 3 EStG) sowie die sog. Haushaltsersparnis übersteigen, als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl …

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Kosten krankheitsbedingter Heimunterbringung

Die Kosten einer krankheitsbedingten Heimunterbringung stellen einkommensteuerlich eine außergewöhnliche Belastung dar. Daher sind Kosten für einen krankheitsbedingten Aufenthalt in einem Seniorenheim auch dann als außergewöhnliche Belastung einkommensteuerlich abziehbar, wenn keine ständige Pflegebedürftigkeit besteht und auch keine zusätzlichen Pflegekosten abgerechnet worden …

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Heimkosten als außergewöhnliche Belastung

Heimkosten können einkommensteuerlich als außergewöhnliche Belastung anzusehen sein.

In einem jetzt vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Fall erlitt die Klägerin als Folge einer Gehirnblutung erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, die u.a. zu einem Grad der Behinderung von 100% sowie einer Pflegebedürftigkeit i.S.d. Pflegestufe …

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Heimkosten des nicht pflegebedürftigen Ehegatten

Aufwendungen des nicht pflegebedürftigen Steuerpflichtigen, der mit seinem pflegebedürftigen Ehegatten in ein Wohnstift übersiedelt, sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer abziehbar.

Entstehen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen …

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