Die in den unverbindlichen Preisempfehlungen der Automobilhersteller angegebenen Verkaufspreise sind, wie der Bundesfinanzhof jetzt entschieden hat, nicht stets geeignet seien, die von Arbeitnehmern zu versteuernden Vorteile aus einem Jahreswagenrabatt zu bestimmen.
Zum Arbeitslohn gehören auch Personalrabatte, also Vorteile, die Arbeitnehmern …
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