Insolvenzbetrieb in der Erbschaftsteuer

Eine unfreiwillige Betriebseinstellung aufgrund Insolvenz rechtfertigt keinen Billigkeitserlass der Erbschaftsteuernachforderung, so etnschied jetzt jedenfalls das Finanzgericht Münster in einem aktuellen Urteil.

Der Erlass einer Steuerforderung gemäß § 227 AO ist eine Ermessensentscheidung der Finanzbehörde, die im gerichtlichen Verfahren gemäß § …

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Umsatzsteuer in der Insolvenz

Die Feststellung einer vom Finanzamt angemeldeten, einen früheren Vorsteuerabzug berichtigenden Umsatzsteuer zur Insolvenztabelle hat die gleiche Wirkung wie ein inhaltsgleicher Berichtigungsbescheid. Ein Zessionar als Rechtsnachfolger im Zahlungsanspruch aus dem ursprünglichen Vorauszahlungsbescheid und Leistungsempfänger ist einem Rückforderungsanspruch in beiden Fällen gleichermaßen …

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Betriebsausgaben des Insolvenzschuldners

Der Steuerpflichtige verliert durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen nicht generell die Befugnis, von ihm getätigte bzw. ihm zurechenbare Aufwendungen als Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 4 EStG abzuziehen.

Bewegen sich seine Aufwendungen außerhalb des durch die InsO …

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Erbschaftsteuer auf das Pleiteunternehmen

Die Erbschaftsteuer ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht zu erlassen, wenn geerbtes Betriebsvermögen, für das dem Erben beim Erbfall ein Freibetrag und ein verminderter Wertansatz gewährt wurden, innerhalb von fünf Jahren nach dem Erbfall aufgrund einer Insolvenz veräußert …

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Bankenhaftung für die Umsatzsteuer in der Insolvenz

Die von § 13c UStG vorausgesetzte Steuerfestsetzung kann sich aus einem Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheid ergeben. Dieser erledigt sich durch den Umsatzsteuerjahresbescheid, so dass sich die Höhe der festgesetzten und bei Fälligkeit nicht entrichteten Steuer nach dem Jahresbescheid bestimmt. Können Steuerbescheide aufgrund der …

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Veräußerungsverlust durch Rangrücktrittserklärung

Bei insolvenzfreier Liquidation einer GmbH realisiert sich der durch eine eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe als nachträgliche Anschaffungskosten bedingte Veräußerungsverlust eines ehemals wesentlich beteiligten Gesellschafters bereits in dem Zeitpunkt, in dem er erklärt, mit seiner Forderung gegenüber allen gegenwärtigen und künftigen Verbindlichkeiten der …

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Keine Teilwertabschreibung bei Eigenkapitalersatz

Bei einer GmbH besteht unter anderem immer dann eine Insolvenzantragspflicht, wenn die Gesellschaft überschuldet ist. Diese Überschuldung kann aber dadurch beseitigt werden, daß die Gläubiger für Ihre Forderungegen gegen die GmbH einen sogenannten Rangrücktritt erklären. Diese Lösung liegt natürlich umso …

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Umsatzsteuerbescheide für Zeiträume vor Insolvenzeröffnung

Das Finanzamt ist berechtigt, in einem laufenden Insolvenzverfahren einen Umsatzsteuerbescheid zu erlassen, in dem eine negative Umsatzsteuer für einen Besteuerungszeitraum vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens festgesetzt wird, wenn sich daraus keine Zahllast ergibt.

Erlass des Umsatzsteuer(erstattungs)bescheides nach Insolvenzeröffnung

Das Finanzamt …

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Bürgschaft für den Arbeitgeber

Aufwendungen aus einer Bürgschaft des Arbeitnehmers zugunsten seines Arbeitgebers ist nicht immer steuerlich als Werbungskosten absetzbar, wie ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg für den Fall zeigt:

Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber finanziell unter die Arme …

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Die umsatzsteuerliche Organschaft in der Insolvenz

Die Organschaft entfällt spätestens mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit allgemeinem Zustimmungsvorbehalt für die Organgesellschaft.

Der Grundsatz von Treu und Glauben wie auch der Grundsatz des Vertrauensschutzes stehen einer Forderungsanmeldung von Umsatzsteuer im Insolvenzverfahren einer GmbH nicht entgegen, wenn …

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Restschuldbefreiung für Steuerhinterzieher

Auch ein Steuerhinterzieher kann im Rahmen seines Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung erhalten, wie jetzt der Bundesgerichtshof nochmals klargestellt hat:

Eine teilweise auf Schätzungen des Schuldners beruhende Einkommensteuererklärung ist nur dann „unrichtig“ im Sinne von § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO,

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