Wird ein finanzgerichtliches Verfahren nach § 155 FGO i.V.m. § 240 ZPO wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Insolvenzschuldners unterbrochen, kann der Insolvenzschuldner das Verfahren nach § 85 Abs. 2 InsO nur aufnehmen, wenn es sich um einen …
Lesen
