Ein Übernahmegewinn nach § 4 Abs. 4 UmwStG unterliegt nach einem aktuellen Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts nicht der Tarifbegrenzung des § 32c EStG a.F. Eine Tarifbegrenzung kommt nach § 32c Abs. 1 und 2 EStG a.F. nur für gewerbliche Einkünfte …
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