Ohne eine bestehende Gewerbesteuerpflicht darf kein vortragsfähiger Gewerbeverlust nach § 10a Satz 6 GewStG festgestellt werden.
Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG unterliegt der Gewerbesteuer nur der stehende Gewerbebetrieb. Deshalb beginnt die sachliche Gewerbesteuerpflicht der unter § 2 …
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