Eine berufsständischen Versorgungseinrichtung übt nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Düsseldorfs trotz der auch insoweit bestehenden Pflichtmitgliedschaft der Kammerangehörigen anders als die öffentlich rechtlichen Träger der gesetzlichen Sozialversicherung keine Tätigkeit aus, die der Körperschaft des öffentlichen Rechts als Trägerin der …
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