Mit den Darlegungsanforderungen bei einer mit grundsätzlicher Bedeutung begründeten Nichtzulassungsbeschwerde hatte sich der Bundesfinanzhof aktuell befassen:
Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO setzt voraus, dass der Beschwerdeführer eine …
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