Teileinspruchsentscheidung

Nach § 367 Abs. 2a Satz 1 AO kann die Finanzbehörde vorab über Teile des Einspruchs entscheiden, wenn dies sachdienlich ist.

Die Frage der Sachdienlichkeit der teilweisen Entscheidung über den Einspruch im Sinne des § 367 Abs. 2a AO ist …

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Kein Einspruch gegen die Einspruchsentscheidung

Die Klage auch dann der statthafte Rechtsbehelf ist, wenn das Finanzamt zu Unrecht in einer Einspruchsentscheidung einen Verwaltungsakt (hier: einen Ablehnungsbescheid) erlässt und damit über den Gegenstand des Einspruchsverfahrens hinausgeht .

Der Steuerpflichtige kann insoweit nicht darauf verwiesen werden, er …

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