Das Bundesverfassungsgericht hat eine Richtervorlage des Bundesfinanzhofs zur „Mindestbesteuerung“ nach dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 für unzulässig befunden.
Nach § 2 Abs. 1 EStG unterliegen der Einkommensteuer nur solche Einkünfte, die sich einer der dort aufgeführten sieben Einkunftsarten zuordnen lassen. Für die …
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