Die Beantwortung eines Sammelauskunftsersuchens der Steuerfahndung zu Daten der Nutzer einer Internethandelsplattform kann nicht wegen einer privatrechtlich vereinbarten Geheimhaltung dieser Daten abgelehnt werden.
In einem jetzt vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall ging es dem Finanzamt darum zu erfahren, welche Nutzer Verkaufserlöse …
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