Durch das Steuerbereinigungsgesetz 1999 hat der Gesetzgeber den betrieblichen Schuldzinsenabzug ab dem Wirtschaftsjahr 1999 bzw. 1998/1999 in § 4 Abs. 4a des Einkommensteuergesetzes (EStG) neu geregelt. Schuldzinsen, die auf Überentnahmen des Betriebsinhabers beruhen, sind seither nicht mehr abziehbar.…
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