Steuerhehlerei kann jedenfalls in Form von Absatzhilfe auch vor Beendigung der vorangegangenen Steuerhinterziehung begangen werden.
Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshofs in einem Fall von zum Verkauf übernommener, unversteuerter „Schmuggelzigaretten“. Als der Angeklagte Kontakt mit dem Schmuggler aufnahm, war die Steuerhinterziehung …
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