Im Hinblick auf den Wortlaut und den systematischen Zusammenhang sowie den Sinn und Zweck der betroffenen Vorschriften und den Willen des Gesetzgebers ist die Regelung des § 52a Abs. 11 Satz 4 EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 dahin auszulegen, dass …
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