Wären die im Rahmen der Ansparabschreibung geltend gemachten Investitionsgüter objektiv nur im Falle einer wesentlichen Betriebserweiterung verwendbar, kann nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs, von einer voraussichtlichen Anschaffung im Sinne von § 7g Abs. 3 EStG nur ausgegangen werden, …
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