Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf besteht eine Gesetzeslücke, die es erlaubte, im Jahr 2000 die Anschaffungskosten von Aktien in voller Höhe als Betriebsausgaben abzusetzen, auch wenn im Jahr 2001 – nach Einführung des sogenannten Halbeinkünfteverfahrens – die Veräußerungserlöse nur …
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