Die Besteuerung von aus Limonade und Bier hergestellten Biermischgetränken (Radler) nach dem Stammwürzegehalt (Grad Plato) des Fertigerzeugnisses verstößt weder gegen Gemeinschaftsrecht noch gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
Auch ein Verstoß des Art. 3 Abs. 1 der Alkoholstrukturrichtlinie, der den …
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