Steuern sparen für Arbeitnehmer

Immer noch zahlen eine Menge Arbeitnehmer zu viele Steuern. Wer seine Steuererklärung nicht von einem Fachmann fertigen lässt und sie selber macht, hat sich mit diversen Steuergesetzen und Richtlinien auseinanderzusetzen. Sich im Dschungel der Vorschriften zu verstricken, heißt Geld zu verlieren und zu viel Steuern abführen zu müssen. Schon die Wahl der Steuerklasse kann sich finanziell auswirken. Gedanken über die optimale Steuerklasse sollten sich vor Allem Ehepaare machen. Nach dem Einkommensteuergesetz existieren 6 Steuerklassen, in die jeder eingruppiert wird. Aber gerade Ehepaare, die beide einer steuerpflichtigen Tätigkeit nachgehen und nicht getrennt leben, können sich entscheiden. Abhängig vom Einkommen beider Partner kann die Steuerklasse III und V oder die Lohnsteuerklasse IV für beide die günstigere Variante sein. Optimale Steuerklasse heißt hier bares Geld sparen.

Steuern sparen für Arbeitnehmer

Weitere Fallstricke können bei der Steuererklärung auftauchen. Die zu beachtenden Vorschriften ändern sich stetig, so dass von einem zum anderen Jahr auch bei der Steuererklärung einiges anders sein kann. So hat sich z.B. die Besteuerung der Einsatzwechseltätigkeit in den letzten Jahren gewandelt: Seit der Neufassung der Lohnsteuer-Richtlinie 2008 wird die „Einsatzwechseltätigkeit“ zusammen mit der „Dienstreise“ und der „Fahrtätigkeit“ unter dem Begriff der beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit zusammengefasst. Danach ist eine solche Auswärtstätigkeit dann gegeben,

  • wenn sie auf Weisung oder mit Billigung des Arbeitgebers unternommen werden.
  • wenn ein Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und seiner regelmäßigen Arbeitsstätte beruflich tätig ist ( fiel früher unter Dienstreise).
  • wenn ein Arbeitnehmer seiner beruflichen Tätigkeit auf einem Fahrzeug tätig ist ( fiel früher unter Fahrtätigkeit).
  • wenn ein Arbeitnehmer nur an ständig wechselnden Arbeitsstätten seiner beruflichen Tätigkeit nachgeht (war früher die Einsatzwechseltätigkeit).

Ein Beispiel für eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit ist typischerweise der Monteur mit Einsätzen auf den verschiedensten Baustellen oder auch der Referendar, der mehrere Stationen durchläuft. Durch die mit der Mobilität verbundenen Mehrkosten wie Fahrtkosten, Verpflegung oder auch Übernachtungskosten ist eine steuerliche Berücksichtigung möglich. Vom Finanzamt werden diese Kosten als Werbungskosten anerkannt – vorausgesetzt die Aufwendungen werden auch in der Steuererklärung geltend gemacht. Nur so kann man Steuern sparen.