Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen können steuerlich als außergewöhnliche Belastungen steuerlich zu berücksichtigen sein. Anders als bei typischen Unterhaltsaufwendungen kommt ein Abzug aber nur in Betracht, soweit die außergewöhnlichen Belastungen den Betrag der zumutbaren Belastung überschreiten.
In dem …
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