Im Fall der Wegverlegung des Lebensmittelpunkts des Arbeitnehmers vom Beschäftigungsort können bei Beibehaltung der Wohnung am Beschäftigungsort für die ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung pauschale Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden.
Die Dreimonatsfrist für längerfristige vorübergehende Tätigkeiten an derselben Tätigkeitsstätte habe, …
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