Der Bundesfinanzhof hat bei der Ausschüttung von EK02 an EU-Ausländer Zweifel an der Veeinbarkeit des deutschn Rechts mit dem EU-Recht und daher dem EuGH mehrere Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. In vergleichbaren Fällen sollten daher die Steuerbescheide auf alle Fälle offen …
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