In einem Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheides hatte sich das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt mit der Frage zu befassen, wie ein nach Ergehen der Einkommensteuerbescheide gestellter Antrag auf getrennte Veranlagung zu beurteilen ist. Und entschied, dass eine Aussetzung …
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