Ist der Buchgewinn aus dem Erlass von Verbindlichkeiten bei einer Mitunternehmerschaft angefallen, ist über die Anwendung des § 3 Nr. 66 EStG a.F. bereits im Gewinnfeststellungsverfahren zu entscheiden .
Betrifft ein Einwand -wie hier- die materiell-rechtliche Richtigkeit einer Steuerfestsetzung bzw. …
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