Nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf stellt die Nichtgeltendmachung von umlegbaren Nebenkosten bei der Wohnungsvermietung an Arbeitnehmer eine verbilligte Wohnungsüberlassung und damit einen geldwerten Vorteil und somit Arbeitslohn dar. Dies gelte auch dann, wenn die Nebenkosten bei „Fremdmietern“ ebenfalls nicht …
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