Ob eine „künftige“ Anschaffung i.S. des § 7g EStG gegeben ist, ist aus der Sicht am Ende des Gewinnermittlungszeitraums zu beurteilen, für den der Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht wird. Das Wahlrecht gemäß § 7g EStG kann noch nach Einlegung des Einspruchs …
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