Auch ein Arbeitnehmer, der bei einem nicht der bergbehördlichen Aufsicht unterstehenden Unternehmen angestellt ist, kann Arbeitnehmer des Bergbaus im Sinne des § 1 Abs. 1 BergPG sein und Anspruch auf die Bergmannsprämie haben.
Nach § 1 Abs. 1 BergPG erhalten …
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