Auch eine Schenkung, die ein Arbeitnehmer von der Konzernmuttergesellschaft erhält, stellt nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.
Der Kläger war als Produktmanager der A-GmbH tätig. Alleingesellschafterin der A-GmbH war die B-GmbH. Die B-GmbH veräußerte sämtliche Geschäftsanteile an …
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