Grundstücksbebauung und gewerblicher Grundstückshandel

Bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze wird in Fällen der Grundstücksbebauung der Bereich der privaten Vermögensverwaltung nur überschritten, wenn der (unbedingte) Entschluss zur Grundstücksveräußerung spätestens im Zeitpunkt des Abschlusses der auf die Bebauung gerichteten Verträge gefasst worden ist.

Grundstücksbebauung und gewerblicher Grundstückshandel

Bundesfinanzhof, Urteil vom 17. Dezember 2008 – IV R 77/06