Die zinslose Stundung eines nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs stellt, wie der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil entschieden hat, keine der Schenkungsteuer unterliegende freigebige Zuwendung dar.
Der Schenkungsteuer unterliegt als Schenkung unter Lebenden (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) jede …
Lesen



















