In das Betriebsvermögen eines Arztes können Wertpapiere eingelegt werden, so der Bundesfinanzhof in dem hier entschiedenen Fall, wenn ihre Anschaffung, das Halten und ihr Verkauf ein Hilfsgeschäft der freiberuflichen Tätigkeit darstellen, z.B. in Form eines verbindlich vereinbarten Finanzierungskonzepts für den …
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