Die Frage, ob die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Sinne des § 77 Abs. 2 EStG notwendig war, ist aus der Sicht eines verständigen Bürgers vom Wissens- und Erkenntnisstand des Rechtsbehelfsführers zu beurteilen . Bei der Entscheidung hierüber sind die zu …
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