Die auf Antrag eines Gläubigers abgegebene Vermögensauskunft (§ 284 AO) sperrt nicht die Sachpfändung eines anderen Gläubigers.
Die Durchführung der Vollstreckung (§ 249 Abs. 1 S. 1 AO) durch das Hauptzollamt ist nicht deswegen ermessensfehlerhaft weil die Schuldnerin zuvor vor …
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