Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt ein Normenkontrollantrag des Landes Rheinland-Pfalz gegen das Luftverkehrsteuergesetz ohne Erfolg, das Luftverkehrsteuergesetz ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Erhebung und Ausgestaltung der in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallenden Steuer verstößt …
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